Optimieren Sie Ihre Kreditprozesse mithilfe der Risikorelevanzgrenze
Die Risikorelevanzgrenze ist eine bankindividuelle Schwelle, die jährlich und bei Bedarf überprüft wird. Sie dient als aufsichtsrechtliche Öffnungsklausel, die es ermöglicht Prozesse im risikoarmen Kreditgeschäft zu vereinfachen. Dies geschieht sowohl bei der Kreditvergabe als auch in der laufenden Überwachung. Durch die klare Trennung zwischen risikorelevanten und nicht risikorelevanten Kreditgeschäften lassen sich Personalressourcen gezielter einsetzen. Dies reduziert die Arbeitsbelastung in der Marktfolge Kredit, steigert die Prozesseffizienz und verbessert gleichzeitig die Risikosteuerung.