Die Verlustdaten der Genossenschaftlichen FinanzGruppe werden in agree21AuV erhoben. Seit der 6. MaRisk Novelle im November 2018 gelten dafür einheitliche Erfassungsvorgaben der parcIT.
Mit der Einführung des barwertigen Kreditportfoliomodells (KPM-KG bw.) fließen die Verlustquoten direkt in die Risikotragfähigkeit und damit in die Risikosteuerung der Banken ein. Eine konforme und konsistente Datenerfassung durch die Banken ist daher unerlässlich und hat an Bedeutung gewonnen.
Für eine valide Schätzung der Verlustparameter ist eine qualitätsgesicherte, konsistente Datengrundlage aller Institute erforderlich. Es liegt an den Instituten, die Erfassungsvorgaben in agree21AuV sicherzustellen.