Herleitung und Überprüfung von Lebenshaltungskostenpauschalen

Die Nutzung von Lebenshaltungskostenpauschalen erleichtert vielen Banken die Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit im standardisierten (risikoarmen) Kreditgeschäft. In Zeiten hoher Inflation und Zinssteigerungen gewinnt eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Pauschalen zunehmend an Bedeutung.

Regelmäßige Feststellungen aus Sonderprüfungen und gesetzlichen Prüfungen lassen allerdings erkennen, dass die individuelle Vorgehensweise häufig nicht den Anforderungen des BTO 1.2.1 (Tz. 1) der MaRisk entspricht.

Wir unterstützen Sie umfassend bei der Herleitung oder regelmäßigen Überprüfung Ihrer Lebenshaltungskostenpauschalen und entlasten Sie so von administrativen Tätigkeiten. Die Grundlagen bilden statistische und makroökonomische Erhebungen sowie Verbundinformationen und bankindividuelle Daten.

Unsere Leistungen:

  • Überprüfung bzw. Herleitung von Lebenshaltungskostenpauschalen im Rahmen des Kreditgeschäftes unter Berücksichtigung statistischer Daten, Verbundinformationen und bankindividueller Daten.
  • Dokumentation der Herleitung.
  • Administration der Ergebnisse in agree21BAP
  • Digitaler Workshop zur Ergebnisbesprechung und Klärung offener Punkte / Fragestellungen
  • Überlassung der Unterlagen, Auswertungen und Datenquellen zur weiteren Verwendung

Ihre Investition: 2 Projekttage

Ihr Ansprechpartner:  Dominik Hötzel

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