MaRisk 8.0 – Neue Anforderungen an die Kreditvergabe und -überwachung

Die aktualisierten MaRisk und die EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung machen eine Überprüfung und Anpassung der bestehenden Kreditprozesse sowie der zugehörigen Dokumentationen erforderlich. Dabei sind auch die ESG-Risiken hinsichtlich ihrer Wirkung auf das Kreditausfallrisiko und die Werthaltigkeit von Sicherheiten angemessen zu berücksichtigen. Hierzu sind vorab die auf das Firmen- und Privatkundenkreditgeschäft wirkenden ESG-Risikofaktoren zu identifizieren und zu bewerten. Einen weiteren kreditgeschäftsnahen Schwerpunkt der MaRisk 8.0 bilden die Anforderungen an das bankeigene Immobiliengeschäft bei Überschreitung der vorgegebenen Schwellenwerte.

Die Umsetzung der bankaufsichtlichen Erwartungen gemäß dem Proportionalitätsprinzip ist bei knapp bemessenen Personalressourcen in der Marktfolge Aktiv herausfordernd. Auch wenn die Leitfäden und Musterarbeitsanweisungen der Verbände oftmals eine gute Orientierung geben, können deren Inhalte nicht unreflektiert übernommen werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Anpassung Ihrer Kreditprozesse sowie der Regelungen für Ihr Immobiliengeschäft an die neuen aufsichtsrechtlichen Vorgaben.

 

Ihre fachlichen Ansprechpartner in der pit-con:  Martin Finke | Tobias Wischer | Dominik Hötzel

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