Erstellung eines Angemessenheitsnachweises für die VR-Ratingverfahren

Der Ende Dezember 2023 veröffentlichte Validierungsbericht für die VR-Ratingverfahren macht eine zeitnahe Aktualisierung der verfahrensspezifischen Angemessenheitsnachweise erforderlich. Die Beurteilung der Angemessenheit der in Ihrem Institut für die Risikoklassifizierung genutzten Ratingverfahren erfordert eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der von der parcIT durchgeführten Datenanalysen sowie eine umfangreiche Dokumentation.

Unser Komplettangebot umfasst folgende Leistungen:

  1. Ergänzung der vorbefüllten Berichtsvorlagen der parcIT um eine institutsindividuelle Bewertung und hieraus abzuleitende (Gegen-)Maßnahmen
  2. Abstimmung der Bewertungsergebnisse und Maßnahmenvorschläge mit den Verfahrensverantwortlichen
  3. Zusammenfassung der Ergebnisse der Angemessenheitsprüfung in einem Word-Dokument und einer Vorstandspräsentation


Gerne unterstützen wir Sie auch bei weiteren verfahrensbezogenen Angemessenheitsnachweisen.

Ihr Ansprechpartner: Martin Finke

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