Risikosteuerungs- & -controllingprozesse

Die in der Risikosteuerung und im Risikocontrolling zu erfüllenden Prozess- und Qualitätsanforderungen ergeben sich überwiegend aus den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Die zahlreichen Öffnungsklauseln der MaRisk bieten vielfältige Möglichkeiten, die aufsichtlichen Anforderungen – aufbauend auf den Ergebnissen der Risikoinventur – bedarfsgerecht umzusetzen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Risikomanagement angemessen an Ihrer Risikostrategie sowie am Gesamtrisikoprofil Ihrer Bank auszurichten.

Tipp: Vermeiden Sie unnötige Prüfungsfeststellungen durch eine Dokumentation Ihrer Risikosteuerungs- und -controllingprozesse sowie der genutzten Öffnungsklauseln.

Prüfung der Angemessenheit der Risikomessverfahren

Die für die Risikomessung verwendeten Risikomodelle sind einer regelmäßigen Validierung und Angemessenheitsprüfung zu unterziehen. Während die Validierung in den Aufgabenbereich des Modellentwicklers bzw. -anbieters fällt, ist die Überprüfung der Angemessenheit der für die Risikomessung verwendeten Modelle sowie der einfließenden Daten institutsindividuell durchzuführen und zu dokumentieren. Die Überprüfung hat für jedes wesentliche und komplexe Risikomodell grundsätzlich jährlich zu erfolgen.

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Überprüfung der Datenversorgung und Parametrisierung von VR-Control®

Nur die Vollständigkeit und Validität der mit VR-Control® verarbeiteten Daten und eine sachgerechte Parametrisierung der verwendeten VR-Control®-Module gewährleisten eine fundierte Basis für Steuerungsentscheidungen sowohl auf Gesamtbank- als auch auf Geschäftsfeld- und Vertriebsebene. Zudem machen die MaRisk eine regelmäßige Überprüfung der Berechnungsparameter sowie der verwendeten Ausgangsdaten erforderlich.

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Überprüfung und Ableitung der Parameter für die Zinsrisikosteuerung

Die Angemessenheit der Methodik und der Modellparameter zur Quantifizierung der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch ist eine zentrale Anforderung der MaRisk. Der SREP-Zuschlag zur Eigenmittelunterlegung der Zinsänderungsrisiken erhöht deren aufsichtsrechtliche Bedeutung zusätzlich. Auch bei der aufsichtlichen Beurteilung der Risiken des Geschäftsmodells kommt den im Rahmen der Zinsbuchsteuerung verwendeten Parametern eine hohe Bedeutung zu. Nicht zuletzt bilden die Parameter die Basis für eine valide GuV-Planung und ein sachgerechtes Pricing im Kredit- und Einlagengeschäft.

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Berichtswesen für die Gesamtbanksteuerung

An die regelmäßige Berichterstattung über die Ertrags- und Risikoentwicklung sind aus Sicht der Entscheidungsträger hohe Qualitätsanforderungen zu stellen. Zudem sind die in den MaRisk konkretisierten aufsichtlichen Anforderungen an die Risikoberichterstattung zu erfüllen. Da mit den in VR-Control® integrierten Berichtsfunktionen kein vollständiger, inhaltlich valider und adressatengerechter Gesamtbankbericht erzeugt werden kann, bindet die Berichterstellung erhebliche zeitliche Ressourcen. Mit einem inhaltlich standardisierten und adressatengerechten Gesamtbankbericht unterstützen wir Sie dabei, Ihr Berichtswesen inhaltlich und prozessual zu optimieren.

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Einbindung aufsichtlicher Kennzahlen in die Gesamtbanksteuerung

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlicht vierteljährlich ein Risk-Dashboard mit Risikoindikatoren zur Überwachung und Beurteilung der Risikosituation der durch die EZB direkt beaufsichtigten Institute. Die hierbei verwendeten Kennzahlen fließen auch in die quantitative Beaufsichtigung der unter Aufsicht der BaFin stehenden Institute ein. In Bezug auf das Meldewesen und das Risikocontrolling ergeben sich hieraus besondere Anforderungen an die Datenkonsistenz und die Kennzahlen-Transparenz.

Tipp: Nutzen Sie das pit-con Risk-Dashboard zur Zusammenführung der auf Basis Ihrer Meldewesen-Daten berechenbaren Kennzahlen zu einem steuerungsrelevanten Berichtswesen.

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Optimierung der Steuerungs- und Controlling-Prozesse

Trotz Verwendung einer einheitlichen Steuerungs- und Controlling-Software (VR-Control®, agree21IDA, agree21Finanzen, etc.) in den Genossenschaftsbanken und einer einheitlichen Datenbasis ist der Individualitätsgrad der Steuerungs- und Controlling-Prozesse noch immer sehr hoch. Hierdurch werden in der Steuerungsbank erhebliche personelle Ressourcen gebunden, was regelmäßig zu einer hohen Kapazitätsauslastung führt. Die Prozesse zur Datenermittlung und -aufbereitung bieten nahezu in jeder Bank erhebliche Verschlankungs- und/oder Optimierungspotenziale.

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Risikoinventur, Implementierung neuer Risikomessverfahren und Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die Gesamtbanksteuerung

Das im Rahmen einer Risikoinventur regelmäßig zu aktualisierende Gesamtrisikoprofil bildet die Grundlage für die Ausgestaltung der bankinternen Risikosteuerungs- und -controllingprozesse und die Auswahl geeigneter Risikomessverfahren. Neben den klassischen Bankrisiken rücken dabei Nachhaltigkeitsrisiken zunehmend in den Fokus der Gesamtbanksteuerung. 

Tipp:  Orientieren Sie sich an den „Good-Practice-Ansätzen“, die im Merkblatt der BaFin zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken beschrieben sind.

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Operative Unterstützung im Risikocontrolling

Neben der fachlichen Unterstützung und Qualitätssicherung bieten wir Ihnen im Risikocontrolling eine dauerhafte oder temporäre Unterstützung bei der Erstellung von Risikoberichten inkl. der dazu notwendigen Vorarbeiten in VR-Control® an.

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Individuelle Schulungen und Trainings on the Job für Mitarbeiter im Risikocontrolling

Die vielfältigen und komplexen Aufgaben im Risikocontrolling erfordern tiefe fachliche, aber auch technische Kenntnisse und Fähigkeiten. Gerade bei personellen Neubesetzungen und der Umsetzung aufsichtsrechtlicher und/oder technischer Änderungen fehlt häufig die Zeit für eine detaillierte Einarbeitung. Angebotene Seminare, Handbücher und Leitfäden bieten hierzu oftmals nicht die notwendigen Hilfestellungen. Durch individuelle Schulungen und Trainings on the Job helfen wir Ihnen bei der Bewältigung neuer Aufgaben. 

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Bearbeitung von Auskunftsersuchen der Bankenaufsicht

Im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses („SREP“) werden auch kleine und mittelgroße Banken zunehmend mit Auskunftsersuchen der Bankenaufsicht konfrontiert. Die Erhebung und die Zusammenführung der erbetenen Daten sind regelmäßig mit einem hohen Aufwand verbunden. Zudem sind die zeitlichen Fristen für die Datenlieferung häufig sehr eng bemessen. Da die erteilten Auskünfte zur aufsichtlichen Risikobeurteilung und damit auch zur Festsetzung von Kapitalanforderungen (SREP-Zuschlag) herangezogen werden, ist der Datenqualität im Hinblick auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Konsistenz eine hohe Bedeutung beizumessen.

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Vorbereitung und Nachbereitung von Sonderprüfungen nach § 44 KWG

Die Zusammenstellung und Qualitätssicherung von Daten und Dokumentationen für eine Sonderprüfung der Bankenaufsicht führt insb. im Risikocontrolling regelmäßig zu einer hohen zusätzlichen Arbeitsbelastung. Gleiches gilt für die Prüfungsbegleitung und das Nacharbeiten von Prüfungsfeststellungen. Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie sich zielgerichtet und effizient auf eine Sonderprüfung vorbereiten können. Auch bei der Beseitigung festgestellter Mängel sind wir Ihnen gerne behilflich!

Ihre Ansprechpartner:  Wolfgang Beckmann | Martin Finke | Jürgen Tebroke

Regelmäßiger fachlicher Austausch in einer Expertengruppe

Die Gesamtbanksteuerung, das Risikocontrolling und das damit zu verzahnende Meldewesen unterliegen einem Prozess der permanenten Anpassung, Weiterentwicklung und Optimierung. Neben den Verfahren zur Erfolgs- und Risikomessung betrifft dies auch die für die Berechnungen im Controlling verwendeten Ausgangsdaten und Parameter sowie die hierfür genutzten Software-Lösungen.

Mit unserem Gruppenbetreuungskonzept „fokusTeam“ bieten wir Ihnen eine Plattform für einen regelmäßigen durch uns moderierten und fachlich begleiteten Austausch von Controlling- und Meldewesen-Spezialisten.

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"Das Gefährliche am Risiko ist nicht das Risiko selbst, sondern der Umgang damit."

Martin Finke

Berater der pit-con

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