Die in der Risikosteuerung und im Risikocontrolling zu erfüllenden Prozess- und Qualitätsanforderungen ergeben sich überwiegend aus den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Die zahlreichen Öffnungsklauseln der MaRisk bieten vielfältige Möglichkeiten, die aufsichtlichen Anforderungen – aufbauend auf den Ergebnissen der Risikoinventur – bedarfsgerecht umzusetzen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Risikomanagement angemessen an Ihrer Risikostrategie sowie am Gesamtrisikoprofil Ihrer Bank auszurichten.
Tipp: Vermeiden Sie unnötige Prüfungsfeststellungen durch eine Dokumentation Ihrer Risikosteuerungs- und -controllingprozesse sowie der genutzten Öffnungsklauseln.